Betriebsrente
Die gesetzliche Altersrente reicht immer weniger aus, um einen angemessenen Ruhestand zu finanzieren. Die betriebliche Altersversorgung ist ein seit langem etabliertes Instrument zur Deckung der persönlichen Versorgungslücke.
Betriebliche Rentensysteme werden immer beliebter, da das Vertrauen in das staatliche Rentensystem schwindet. Daher sind betriebliche Altersversorgungssysteme ein attraktiver Vorteil, den die Unternehmen den Arbeitnehmern im immer stärkeren Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte bieten können. Darüber hinaus ist es für jeden Arbeitgeber in Deutschland aufgrund zwingender Regelungen, die Arbeitnehmer dazu berechtigen, eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung einzufordern, nahezu unmöglich, sich diesem Thema zu entziehen.
Die betriebliche Altersversorgung (BAV) ist fest in der deutschen Wirtschaft verankert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen. Unternehmen erzielen Kostenvorteile und verbessern ihr Image nach innen und außen. Arbeitnehmer finanzieren eine betriebliche Altersversorgung aus ihrem Bruttoeinkommen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Schließung ihrer persönlichen Versorgungslücke im Rentenalter.
Da das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung sehr komplex ist und sich sowohl vom englischen als auch vom amerikanischen System stark unterscheidet, sollten die folgenden Hintergrundinformationen bei der Einrichtung eines betrieblichen Altersversorgungssystems berücksichtigt werden.
Um den Arbeitnehmern Steuer- und Sozialversicherungssubventionen zur Verfügung zu stellen, muss ein Arbeitgeber immer eine gewisse Haftung für Rentenzahlungen übernehmen, auch wenn das Rentensystem arbeitnehmerfinanziert ist. Der Umfang der möglichen Haftung hängt von der Art des den Arbeitnehmern gegebenen Rentenversprechens sowie von der Strategie ab, die bei der Umsetzung des Rentensystems angewandt wird. Sowohl die Art des Systems als auch die geeignete Strategie für seine Umsetzung werden, durch die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossene Rentenvereinbarung bestimmt. Den Arbeitgebern stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung. Bei anhaltend niedrigem Zinsniveau konzentriert der HDI sein Angebot an klassischen Produkten der betrieblichen Altersversorgung auf Produktlösungen, die sich für die Versicherten als rentabel erweisen. Gleichzeitig können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine umfassende fachliche Beratung verlassen.
Arten von Pensionszusagen, die nach deutschem Recht anerkannt sind
Zahlungsversprechen (Leistungszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer nach seiner Pensionierung eine Rente in einer bestimmten Höhe zu zahlen.
Beitragsorientierte Leistungszusage (beitragsorientierte Leistungszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer eine Rente zu gewähren, deren Höhe durch versicherungsmathematische Berechnungen auf der Grundlage bestimmter Beiträge ermittelt wird.
Beitragszusage mit Mindestzahlung (Beitragszusage mit Mindestleistung): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bestimmte Beiträge in ein versicherungsbasiertes Versorgungssystem (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) einzuzahlen und verspricht gleichzeitig, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls mindestens die Summe der zugesagten Beiträge für eine Altersrente zur Verfügung steht.
Je nach Umsetzungsstrategie hat der Arbeitgeber immer eine obligatorische, zumindest sekundäre Haftung (s.u.) für die Zahlungsverpflichtungen aus dem Rentenversprechen oder die Summe der Beiträge wie oben definiert – auch wenn das Rentensystem arbeitnehmerfinanziert ist. Die Subsidiärhaftung wird jedoch nur in sehr seltenen Fällen relevant, z.B. wenn (i) ein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsätze zu zusätzlichen Rentenansprüchen führt (z.B. Witwer oder Lebenspartner in Bezug auf die Hinterbliebenenrente) oder (ii) ein Versicherungsvertrag das Rentenversprechen nicht genau widerspiegelt (z.B. keine Invaliditätsrente enthält, während das Versprechen diese enthält).
Strategien zur Umsetzung eines Rentensystems
Direkte Rentenzusage (Direktzusage): Bei einer Direktzusage ist kein Dritter in das System eingebunden. Der Arbeitgeber übernimmt die Verpflichtung, einen bestimmten Betrag als Rente an den Arbeitnehmer zu zahlen, wenn dieser in den Ruhestand geht, so dass diese Rentenzusage eine direkte Verpflichtung für den Arbeitgeber darstellt.
Hilfskasse (Unterstützungskasse): Wenn ein Rentenversprechen durch eine Unterstützungskasse vermittelt wird, verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer eine Rente aus der Unterstützungskasse erhält. Häufig werden Unterstützungskassensysteme rückversichert, so dass die Beiträge des Arbeitgebers den notwendigen Beiträgen des Unterstützungsfonds zur Rückversicherung entsprechen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber nur eine sekundäre Haftung für die Rentenzahlungen.
Leistungsumfang im Überblick
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers (Versicherten) ab. Anspruch auf Leistungen haben die Arbeitnehmer oder ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Unternehmen profitieren unter anderem dadurch, dass sie keine Bilanzrisiken eingehen und die Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge auf die Prämien zahlen müssen.
HDI bietet die Wahl zwischen ‘TwoTrust Selekt’, ‘TwoTrust Vario’ und ‘TwoTrust Kompakt’, den Nachfolgetarifen der bisherigen Betriebs-/Wirtschaftsrente. Die Produktlösungen unterscheiden sich vor allem im Umfang der gewährten Garantien und in den Formen der Kapitalanlage. Unternehmen können ihren Mitarbeitern im Rahmen eines CRP-Tarifs auch eine Einkommenssicherung als finanzielle Leistung für den Fall einer späteren Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit anbieten. Um Arbeitnehmer gegen solche Eventualitäten abzusichern, können die Berufsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsversicherungen “EGO Top” und “EGO Basic” abgeschlossen werden, die den jeweiligen Anforderungen mit unterschiedlichen Absicherungs-/Leistungsniveaus entsprechen.
Unterstützungskasse
Der HDI-Unterstützungsfonds ist eine autonome Pensionseinrichtung, die im Auftrag eines Arbeitgebers betriebliche Altersversorgung gewährt. Dies kann über einen Entgeltverzicht oder Arbeitgeberausgaben finanziert werden. Der Arbeitnehmer erhält eine Pensionszusage, die durch eine Lebensversicherung kongruent rückversichert ist. Ein besonderer Vorteil ist, dass die Ausgaben der Unterstützungskasse für das Unternehmen bilanzneutral und für den Arbeitnehmer bis zu einem praktisch unbegrenzten Betrag steuerfrei sind.
Pensionskasse (Pensionsfonds):
Eine Pensionskasse für das Personal wird auch über eine dritte Partei, in der Regel eine Lebensversicherungsgesellschaft, betrieben. In diesem Fall werden die Arbeitnehmer jedoch Mitglieder der Pensionskasse, und sie können ihre Rente direkt von der Pensionskasse beanspruchen, während der Arbeitgeber nur eine sekundäre Haftung hat.
Pensionsfonds (Pensionsfonds): Ein Pensionsfonds ist ähnlich wie ein Pensionsfonds für das Personal, mit der Ausnahme, dass in diesem Fall eine dritte Partei als Versicherer fungieren oder die Anlage des Vermögens verwalten kann. Darüber hinaus hat ein Pensionsfonds mehr Freiheit bei der Anlage der Gelder. Die Rente wird direkt vom Pensionsfonds gezahlt, so dass der Arbeitgeber nur eine sekundäre Verbindlichkeit hat.
Abgesehen von den oben erwähnten Unterschieden hat jede der Strategien unterschiedliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und der daraus resultierenden Rentenzahlungen. Die Einzelheiten sollten in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, um herauszufinden, welche Strategie den Bedürfnissen des Arbeitgebers am besten entspricht.
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