Betriebliche Altersvorsorge

von Aug 1, 2018Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland definiert als der Aufbau einer Zusatzrente durch den Arbeitgeber aus Beiträgen des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers oder beider zusammen. Ende 2015 hatten rund 18 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Es ist damit das wichtigste Zusatzrentensystem für Arbeitnehmer in Deutschland.

Die Direktversicherung (bAV) als wichtigste Durchführungsweg ist Teil der zweiten Schicht des deutschen Rentensystems und wird hier als das gängigste Beispiel für betriebliche Altersversorgung erläutert. Es gibt eine Reihe anderer Möglichkeiten, einen betrieblichen Rentenplan einzurichten, aber aus Gründen der Kürze und Klarheit werden wir diese Informationen auf, die in Deutschland von den Arbeitnehmern am häufigsten verwendete Variante reduzieren.

In Deutschland gibt es eine lange Tradition der Altersvorsorge mit Hilfe des Arbeitgebers. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen damit, Vermögen für die Mitarbeiter anzulegen, aus dem sie später eine Rente erhielten. Heute können die Arbeitnehmer Beiträge von ihren Bruttogehältern zurückstellen und z.B. in eine Rentenversicherung einzahlen, die der Arbeitgeber für sie abschließt. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Beiträge zu “sparen”. In Wirklichkeit wird die Steuerzahlung nur bis zum Erreichen des Rentenalters aufgeschoben… aber in der Zwischenzeit profitieren Sie von den zusätzlichen Erträgen aus diesen gesparten Steuern.

Die Wahl, welche Art von Pensionsplänen verwendet werden kann, liegt oft nur beim Arbeitgeber, d.h. der Arbeitgeber entscheidet, welche Art von Pensionsplan der Arbeitnehmer verwenden darf. Ob sich eine Altersvorsorge lohnt, hängt daher auch davon ab, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitgeber genau wählt und ob er sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligt und ob es, sofern der Arbeitgeber Ihre Wahlmöglichkeiten einschränkt, einen gravierenden Gruppenrabatt auf die Kosten der vom Arbeitgeber für Sie ausgehandelten Pensionspläne gibt. Mögliche Szenarien sind:


  1.  Der Arbeitgeber finanziert die betriebliche Altersversorgung vollständig – In den Anfängen der betrieblichen Altersversorgung lag der Schwerpunkt meist auf der Betreuung der Arbeitnehmer; heute wollen die Unternehmen in erster Linie Arbeitnehmer halten. In jedem Fall gilt das Folgende: – Der Arbeitgeber finanziert die betriebliche Altersversorgung vollständig: Zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente, können die Arbeitnehmer in den Genuss dieser zusätzlichen Vergütung kommen. Viele ausländische Arbeitgeber bieten solche vollen Zahlungen an, weil sie es in ihrem Heimatland gewohnt sind. Dies summiert sich in der Regel auf 4% bis 10% des Bruttogehalts. Deutsche Arbeitgeber sind etwas weniger bereit, einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung zu leisten. Aufgrund der neuen Gesetzgebung ab 2019 müssen sie jedoch 15% in neue Rentenpläne einzahlen.

     

  2.  Allein der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehalts um – Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersversorgung wie die Direktversicherung bAV einzuzahlen (so genannte Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss auf Anfrage einen solchen Vertrag anbieten. In der Regel überträgt der Arbeitgeber die Anlageverantwortung an eine Versicherungsgesellschaft. Aufgrund der steuerlichen Vorteile kann auch eine rein arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung lukrativ sein – allerdings muss man dann genau auf die Kosten achten und sollte sich entweder für einen Vertrag mit Gruppenrabatten von rund 50% oder für einen so genannten Nettotarif entscheiden (in diesem Fall muss man dem Vermittler/Berater dafür ein Honorar zahlen, das aber meist weit unter etwaigen Provisionskosten liegt).
  3.  Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen beide einen Teil der Beiträge – Es ist auch denkbar, dass der Arbeitgeber einen Teil der bAV-Beiträge zahlt und diese zusammen mit dem Lohn des Arbeitnehmers in die Rentenversicherung einbezahlt. Bisher haben vor allem Arbeitnehmer in tarifgebundenen Unternehmen von diesen Regelungen profitiert. Aber, wie gesagt, viele ausländische Arbeitgeber sind es gewohnt, Beiträge zu leisten, und bieten oft recht attraktive Zuzahlungen an. Und ab 2019 MÜSSEN die Arbeitgeber bei neuen Pensionsplänen im Allgemeinen 15 % zu den Arbeitnehmerbeiträgen beisteuern.

Attraktiver für Geringverdiener ab 2018 – Ein großer Nachteil der Betriebsrente war bisher, dass eine spätere Rente auf die staatlichen Renteneinnahmen angerechnet wird. Wer im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, hätte umsonst gespart. Seit dem 1. Januar 2018 können die Einleger mindestens 100 EUR und maximal 200 EUR ihrer Betriebs- und Riester-Rente behalten. Genauer gesagt: Von Renten, die über 100 Euro hinausgehen, können Einleger 30 Prozent und insgesamt höchstens 200 Euro behalten.

Eine Direktversicherung bAV ist im Prinzip eine private Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber im Auftrag des Arbeitnehmers bei einem Lebensversicherer abgeschlossen wird. Es gibt grundsätzlich keine technischen Unterschiede zur privaten Rentenversicherung.

Die Besonderheiten sind steuerliche Anreize: Bis ca. 520 Euro (Wert 2018, bisher 260 EUR) können monatlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, davon die ersten 260 EUR auch sozialversicherungsfrei (d.h. Renten- und Arbeitslosenversicherung), wenn das jährliche Bruttoeinkommen unter 78.000 EUR liegt (Status 2018).

Wie bereits erwähnt, wird eine betriebliche Altersversorgung in Deutschland umso attraktiver, je mehr der Arbeitgeber mitbezahlt UND je geringer die Kosten für den Aufbau und die Verwaltung einer Altersversorgung sind.

Versicherungsnehmer des Vertrages ist immer der Arbeitgeber. Dafür gibt es allerdings nur formale Gründe. Sie als Versicherter haben immer ein Pfandrecht. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb Deutschlands wechseln, können Sie in den meisten Fällen den Vertrag für die neue Firma “mitnehmen”. Auch wenn das nicht der Fall ist, erhalten Sie die Ihnen ausgehändigte Rentenversicherungspolice – das angelegte Geld gehört Ihnen für Ihren Ruhestand und kann Ihnen nicht weggenommen werden.

 

 

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