Riester Rente

von Aug 1, 2018Altersvorsorge

Im Jahr 2002 wurde die so genannte “Riester-Rente” eingeführt, benannt nach dem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester. Die Riester-Rente sollte einen parallelen Abbau der Gesetzlichen Rentenversicherung (“Gesetzliche Rente”) ausgleichen. Die Grundidee besteht darin, mit staatlichen Zuschüssen einen Anreiz zu schaffen, das Alterseinkommen durch zusätzliche private Altersvorsorge zu sichern. Ein einfaches, aber effizientes Zertifizierungssystem sichert die Qualität der Anlageprodukte.

Private Altersvorsorge

Wie bei den meisten Finanzprodukten können die Einzelheiten dieser Pläne recht kompliziert sein. Es wird dringend empfohlen, sich von Experten kompetent und sachkundig beraten zu lassen, bevor man sich auf einen Altersvorsorge festlegt.

Im Folgenden sind einige der Grundlagen der beiden Altersvorsorge-Konzepte aufgeführt. Ihr Versicherungsmakler oder Finanzberater kann Sie über zusätzliche Einzelheiten, Kosten und Vorteile informieren. Diese Altersvorsorge, der auch als Förder-Rente bekannt ist, wurde von Walter Riester, einem ehemaligen deutschen Arbeitsminister, konzipiert und nach ihm benannt. Ein wichtiger Teil dieser Altersvorsorge beinhaltet staatliche Zuschüsse (Boni).

Zu den Personen, die für die Teilnahme an dieser Altersvorsorge in Frage kommen, gehören unter anderem: alle Personen, die in Deutschland Einkommens- oder Lohnsteuer zahlen; Arbeitnehmer, die der Lohnsteuer unterliegen und in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeschrieben sind und in diese einzahlen; Personen, die Arbeitslosengeld beziehen; Wehrpflichtige und Personen, die den Wehrdienst in Form von gemeinnütziger Arbeit ableisten; Beamte; Angehörige der Bundeswehr; Richter und Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, die sie am Arbeiten hindert. In die Riester-Rente können sich auch die Ehepartner aller Anspruchsberechtigten einschreiben.

Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen die Versicherten einen Sockelbeitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr leisten. Um die Höchstzulagen zu erhalten, müssen mindestens 4% des Jahreseinkommens in diese Altersvorsorge eingezahlt werden (Mindestbeitrag). Maximal 2.100 Euro pro Jahr (einschließlich der Prämien und Boni) können eingespart werden.

Die jährlichen staatlichen Zulagen (Zuschüsse) haben sich im Laufe der Jahre geändert, aber seit 2008 sind sie gleich geblieben: 154 Euro, wenn Sie unverheiratet sind, 308 Euro für verheiratete Paare, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind. Ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 200 Euro wird an einen neuen Versicherungsnehmer gezahlt, wenn er im ersten Vertragsjahr unter 25 Jahre alt ist. Alle Beiträge (einschließlich der Boni) gelten steuerlich als Sonderausgaben und sind steuerlich abzugsfähig. (Der maximale Abzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr).

Die Riester-Rente-Pläne sind zertifiziert und von der deutschen Regierung streng reguliert. Informationen über Kosten, Leistungen, Vermittlerprovisionen, Gebühren und andere Details müssen für potenzielle Kunden transparent gemacht und umfassend erläutert werden. Die Auszahlung der Leistungen kann ab dem 60. Lebensjahr beginnen und unterliegt der deutschen Einkommensteuer, aber keiner Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer. Jegliches Geld, das Sie in die Altersvorsorge einlegen, wird Ihnen am Ende des Vertrags garantiert und unterliegt keinen rechtlichen Ansprüchen oder Pfändungen. Es gibt mehrere verschiedene Auszahlungspläne, die Pauschalzahlungen oder eine Art Rente oder eine Kombination aus beidem beinhalten können.

Rürup-Rente

Dieser auch als Basis-Rente bekannte Altersvorsorge wurde nach der Rentenreform von Bernd Rürup, einem der führenden deutschen Ökonomen, entwickelt. Er wurde für Selbständige, Freiberufler und Bezieher hoher Einkommen entwickelt und weist ähnliche Besteuerungs- und Leistungsmerkmale auf wie die gesetzliche Rentenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die im Umlageverfahren finanziert wird, arbeitet die Rürup-Rente jedoch nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Teilnehmen kann jeder, aber diese Altersvorsorge ist speziell für Personen mit hoher Steuerbelastung konzipiert. Beitragszahler erhalten bei dieser Altersvorsorge keine staatlichen Zulagen (Zuschüsse) wie bei der Riester-Rente. Dafür dürfen sie aber einen erheblichen Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Zudem fallen sie bei der Erhebung der Einnahmen nicht unter die Abgeltungssteuer.

Im Jahr 2017 beträgt der maximale steuerlich abzugsfähige Betrag, der in die Rürup-Rente investiert werden kann, 23.362 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 46.724 Euro pro Jahr für Ehepaare. Der Sparbetrag kann zwischen Ehefrau und Ehemann frei aufgeteilt werden.

Die Rürup-Rente zahlt eine garantierte lebenslange Rente. Dieser Rentenbetrag kann auch dann nicht gekürzt werden, wenn eine Person möglicherweise Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen bezieht. Zusätzlich ist der Anlagebetrag vor Pfändungen oder Rechtsansprüchen geschützt. Das Geld dieser Altersvorsorge kann nach Ihrem Tod in der Regel nicht weitergegeben oder vererbt werden. Es gibt keine Kapitaloption, und die erste Rentenzahlung darf nicht vor Vollendung des 62. Die Altersvorsorge darf weder verkauft noch geliehen werden. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit stieg von Jahr zu Jahr um 2%, beginnend mit 60% im Jahr 2005 für das erste Jahr. Im Jahr 2017 sind 84% des Betrags steuerlich abzugsfähig.

Private Altersvorsorge

Wie bei den meisten Finanzprodukten können die Einzelheiten dieser Pläne recht kompliziert sein. Es wird dringend empfohlen, sich von Experten kompetent und sachkundig beraten zu lassen, bevor man sich auf einen Altersvorsorge festlegt.

Im Folgenden sind einige der Grundlagen der beiden Altersvorsorge-Konzepte aufgeführt. Ihr Versicherungsmakler oder Finanzberater kann Sie über zusätzliche Einzelheiten, Kosten und Vorteile informieren. Diese Altersvorsorge, der auch als Förder-Rente bekannt ist, wurde von Walter Riester, einem ehemaligen deutschen Arbeitsminister, konzipiert und nach ihm benannt. Ein wichtiger Teil dieser Altersvorsorge beinhaltet staatliche Zuschüsse (Boni).

Zu den Personen, die für die Teilnahme an dieser Altersvorsorge in Frage kommen, gehören unter anderem: alle Personen, die in Deutschland Einkommens- oder Lohnsteuer zahlen; Arbeitnehmer, die der Lohnsteuer unterliegen und in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeschrieben sind und in diese einzahlen; Personen, die Arbeitslosengeld beziehen; Wehrpflichtige und Personen, die den Wehrdienst in Form von gemeinnütziger Arbeit ableisten; Beamte; Angehörige der Bundeswehr; Richter und Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, die sie am Arbeiten hindert. In die Riester-Rente können sich auch die Ehepartner aller Anspruchsberechtigten einschreiben.

Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen die Versicherten einen Sockelbeitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr leisten. Um die Höchstzulagen zu erhalten, müssen mindestens 4% des Jahreseinkommens in diese Altersvorsorge eingezahlt werden (Mindestbeitrag). Maximal 2.100 Euro pro Jahr (einschließlich der Prämien und Boni) können eingespart werden.

Die jährlichen staatlichen Zulagen (Zuschüsse) haben sich im Laufe der Jahre geändert, aber seit 2008 sind sie gleich geblieben: 154 Euro, wenn Sie unverheiratet sind, 308 Euro für verheiratete Paare, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind. Ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 200 Euro wird an einen neuen Versicherungsnehmer gezahlt, wenn er im ersten Vertragsjahr unter 25 Jahre alt ist. Alle Beiträge (einschließlich der Boni) gelten steuerlich als Sonderausgaben und sind steuerlich abzugsfähig. (Der maximale Abzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr).

Die Riester-Rente-Pläne sind zertifiziert und von der deutschen Regierung streng reguliert. Informationen über Kosten, Leistungen, Vermittlerprovisionen, Gebühren und andere Details müssen für potenzielle Kunden transparent gemacht und umfassend erläutert werden. Die Auszahlung der Leistungen kann ab dem 60. Lebensjahr beginnen und unterliegt der deutschen Einkommensteuer, aber keiner Abgeltungssteuer oder Kapitalertragsteuer. Jegliches Geld, das Sie in die Altersvorsorge einlegen, wird Ihnen am Ende des Vertrags garantiert und unterliegt keinen rechtlichen Ansprüchen oder Pfändungen. Es gibt mehrere verschiedene Auszahlungspläne, die Pauschalzahlungen oder eine Art Rente oder eine Kombination aus beidem beinhalten können.

Rürup-Rente

Dieser auch als Basis-Rente bekannte Altersvorsorge wurde nach der Rentenreform von Bernd Rürup, einem der führenden deutschen Ökonomen, entwickelt. Er wurde für Selbständige, Freiberufler und Bezieher hoher Einkommen entwickelt und weist ähnliche Besteuerungs- und Leistungsmerkmale auf wie die gesetzliche Rentenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die im Umlageverfahren finanziert wird, arbeitet die Rürup-Rente jedoch nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Teilnehmen kann jeder, aber diese Altersvorsorge ist speziell für Personen mit hoher Steuerbelastung konzipiert. Beitragszahler erhalten bei dieser Altersvorsorge keine staatlichen Zulagen (Zuschüsse) wie bei der Riester-Rente. Dafür dürfen sie aber einen erheblichen Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Zudem fallen sie bei der Erhebung der Einnahmen nicht unter die Abgeltungssteuer.

Im Jahr 2017 beträgt der maximale steuerlich abzugsfähige Betrag, der in die Rürup-Rente investiert werden kann, 23.362 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 46.724 Euro pro Jahr für Ehepaare. Der Sparbetrag kann zwischen Ehefrau und Ehemann frei aufgeteilt werden.

Die Rürup-Rente zahlt eine garantierte lebenslange Rente. Dieser Rentenbetrag kann auch dann nicht gekürzt werden, wenn eine Person möglicherweise Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen bezieht. Zusätzlich ist der Anlagebetrag vor Pfändungen oder Rechtsansprüchen geschützt. Das Geld dieser Altersvorsorge kann nach Ihrem Tod in der Regel nicht weitergegeben oder vererbt werden. Es gibt keine Kapitaloption, und die erste Rentenzahlung darf nicht vor Vollendung des 62. Die Altersvorsorge darf weder verkauft noch geliehen werden. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit stieg von Jahr zu Jahr um 2%, beginnend mit 60% im Jahr 2005 für das erste Jahr. Im Jahr 2017 sind 84% des Betrags steuerlich abzugsfähig.

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